In-Ear-Kopfhörer gelten als Hygieneartikel weil sie in Körperöffnungen steckt werden!
In-Ear-Kopfhörer sind als Hygieneartikel eingestuft; bei derartigen Produkten schränkt das Fernabsatzgesetz die Rücknahme von Produkten innerhalb der Frist wieder ein oder schließt diese aus. Das bedeutet: Wird die Verpackung der In-Ear-Kopfhörer geöffnet, ist dies als Ingebrauchnahme des Produkts zu werten und der Händler hat davon auszugehen, die Kopfhörer wurden bereits zumindest kurzzeitig im Ohr getragen. In solchen Fällen wird eine Rücknahme ausgeschlossen.